Destiny 2: Cheat-Entwickler muss Bungie 13,5 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen

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Die Entwickler der Cheat-Software für Destiny 2 haben Berichten zufolge zugestimmt, Bungie 13,5 Millionen Dollar Schadenersatz zu zahlen.

Wie von TorrentFreak entdeckt, hat Bungie seinen Rechtsstreit mit Elite Boss Tech in Höhe von 13,5 Millionen Dollar beigelegt. Im August letzten Jahres reichte Bungie eine Klage gegen das Unternehmen wegen der Entwicklung von Cheating-Software für Destiny 2 ein.

In einem Statusbericht vom Februar argumentierte Bungie angeblich, dass die Handlungen des Unternehmens die Integrität des Gameplays von Destiny 2 und das Spielerlebnis bedrohen würden. Der Entwickler fügte außerdem hinzu, dass die Implementierung von Technologien zur Verhinderung von Cheating ihn „exorbitante Geldbeträge“ gekostet habe.

Daraufhin argumentierten der Eigentümer von Elite Boss Tech, Robert James Duthie Nelson, und andere Angeklagte, dass sie bei der Entwicklung der Betrugssoftware keine Kopien von Destiny 2 angefertigt oder verbreitet hätten. Sie behaupteten auch, dass bestimmte Bedingungen in Bungies beschränkter Softwarelizenzvereinbarung nicht durchgesetzt werden könnten und dass die Ansprüche des Entwicklers wegen Urheberrechtsverletzung unbegründet seien.

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Es sah sehr danach aus, dass der Fall vor Gericht gehen würde, bis beide Parteien eine Einigung erzielten, nach der der Cheat-Hersteller nun 13,5 Millionen Dollar Schadensersatz an Bungie zahlen muss. Elite Boss Tech hat nun zugestimmt, dass ihr Software Code in den urheberrechtlich geschützten Code von Destiny einfügt, was zu nicht autorisierten abgeleiteten Werken führt. Dem Bericht zufolge wurde die Schummelsoftware rund 6.765 Mal heruntergeladen, wobei jeder Download eine Strafe von 2.000 Dollar nach sich zog.

Als Teil der Vereinbarung dürfen die Cheat-Hersteller angeblich keine Software mehr herstellen oder verbreiten, die gegen die geistigen Eigentumsrechte von Bungie verstößt. „Diese dauerhafte Unterlassungsverfügung ist gegen die Beklagten weltweit bindend, ohne Rücksicht auf den territorialen Geltungsbereich der in der Klage geltend gemachten spezifischen geistigen Eigentumsrechte, und kann vor jedem zuständigen Gericht durchgesetzt werden, wo auch immer die Beklagten oder ihr Vermögen zu finden sind“, heißt es in dem Antrag.

„Jede Verletzung dieser Anordnung durch die Beklagten unterliegt dem vollen Umfang der Verachtungsbefugnis dieses Gerichts, einschließlich Straf-, Zwangs- und Geldsanktionen.“

Mein “HOBBY” hat mit dem Gameboy und Tetris begonnen und amüsiert mich immer noch bis in die Morgenstunden. Meine Lieblingsspiele sind Strategie/Renn –und Actionspiele. Man probiert jedoch alles aus was Spaß macht. AustriaGaming bietet mir die Möglichkeit mein Hobby mit anderen zu teilen und gemeinsam Spaß zu haben. P.S: “We see us on the Battlefield!”
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