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USPTO lehnt Nintendos „Beschwörungs-Patent“ ab – ein herber Rückschlag im Palworld-Rechtsstreit

Das USPTO hat Nintendos „Beschwörungs-Patent" als zu naheliegend eingestuft und alle 26 Ansprüche abgelehnt – ein klarer Rückschlag im Rechtsstreit gegen Palworld. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig, Nintendo hat zwei Monate Zeit für eine Reaktion.

Max Wollersberger
von Max Wollersberger
04.04.26
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Lesezeit: 2 Min.
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Nintendo kämpft seit geraumer Zeit auf mehreren juristischen Schauplätzen gleichzeitig – und der nächste Dämpfer liess nicht lange auf sich warten. Das US-amerikanische Patent- und Markenamt hat nun ein Patent zu Fall gebracht, das im Kern des Konflikts zwischen Nintendo und Pocketpairs Palworld steckt. Was das für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits bedeutet, ist noch offen – aber die Ausgangslage hat sich für Nintendo spürbar verändert.

Das steckt im Artikel
  • Das Patent und seine Geschichte
  • Wie das USPTO zur Entscheidung kam
  • Was Nintendo jetzt tun kann – und was auf dem Spiel steht

Das Patent und seine Geschichte

Konkret geht es um das US-Patent 12,403,397, das Spielmechaniken umfasst, bei denen Figuren herbeigerufen werden und gemeinsam mit dem Spielercharakter in Kämpfen teilnehmen – eine Mechanik, die in dieser Form unweigerlich an Pokémon erinnert, aber auch in zahlreichen anderen Spielen vorkommt. Das Patent wurde ursprünglich 2023 eingereicht und im September 2025 erteilt. Bereits zwei Monate später ordnete USPTO-Direktor John A. Squires eine Nachprüfung an, da er „erhebliche neue Fragen zur Patentierbarkeit“ erkannt hatte – ausgelöst durch ältere Patente, die ähnliche Kampfmechaniken mit Begleitfiguren beschrieben. Das Ergebnis dieser Überprüfung liegt nun vor: Alle 26 Patentansprüche wurden als zu „naheliegend“ eingestuft und damit abgelehnt.

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Wie das USPTO zur Entscheidung kam

Besonders bemerkenswert ist, dass das Patentamt für seine Schlussfolgerung keine konkreten Videospiele als Vergleichsreferenz herangezogen hat. Stattdessen stützte sich die Behörde ausschliesslich auf bereits veröffentlichte US-Patentanmeldungen als sogenannte Vorkundebelege. Zwei davon stammen ironischerweise von Nintendo selbst, je eine von Konami und Bandai Namco. Patentrechtsexperte Florian Mueller wies darauf hin, dass dieser Umstand das Verfahren „etwas komplizierter“ mache, da der Prüfungsprozess dadurch weniger auf konkrete spielerische Vergleichsfälle eingehen konnte. Dennoch ist das Ergebnis eindeutig: Die Kombination bestehender Patentkonzepte reichte aus, um den Neuheitsgrad von Nintendos Ansprüchen zu widerlegen.

Was Nintendo jetzt tun kann – und was auf dem Spiel steht

Die Entscheidung des USPTO ist ausdrücklich nicht endgültig. Nintendo hat zwei Monate Zeit, auf die Ablehnung zu reagieren, mit der Option auf eine Verlängerung. Der Konzern kann entweder versuchen, die Patentansprüche in einer abgespeckten Form neu einzureichen, oder die Anmeldung gänzlich fallen zu lassen. Gelingt es Nintendo, zumindest 18 der 26 Ansprüche zu retten, bliebe theoretisch Spielraum für weitere Klagen gegen andere Unternehmen. Im grösseren Kontext fügt sich das Scheitern dieses Patents in eine Serie juristischer Rückschläge ein: Bereits im Oktober 2025 hatte das japanische Patentamt ein weiteres Nintendo-Patent mit ähnlicher Stossrichtung abgewiesen – unter Verweis auf Vorläufer wie die ARK-Spielreihe, Monster Hunter 4 und Pocketpairs eigenes Craftopia. Der Rechtsstreit mit Pocketpair in Japan läuft derweil vor Richter Motoyuki Nakashima weiter, unabhängig von den USPTO-Entscheidungen.

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vonMax Wollersberger
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Heavy Music, schnelle Bikes und Sport sowieso – da ich auch im Jahre des Herren 1986 geboren wurde und da auch der NES in Europa das Licht erblickte, war die Konsequenz des Zockens logisch. Da ich auch an verbaler Inkontinenz leide, sind PixelCritics sowie earshot.at perfekte Orte um mein Interesse am Journalismus auszuleben.
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