Warhorse Studios hat letzte Woche eine US-Markeneintragung für „Kingdom Come Salvation“ hinterlegt – und die enthält Formulierungen, die Fans elektrisiert haben. Die Rede ist von virtuellen Welten, in denen Spieler „miteinander interagieren“. Doch ein auf Videospiele spezialisierter IP-Anwalt rät: Lieber nicht zu früh freuen.
Die US-Eintragung geht weiter als die europäische
Bereits letzten Monat tauchte eine EU-Markeneintragung für „Kingdom Come Salvation“ auf – die erste handfeste Bestätigung des Namens für das dritte Kingdom Come Abenteuer, das Warhorse im Mai offiziell angekündigt hatte. Während die EU-Variante allgemein von „Online Interactive Entertainment“ sprach, legt das US-Pendant (via Phrasemaker entdeckt) sprachlich nach: „Bereitstellung von Online-Computerspielen mit virtuellen Umgebungen, in denen Nutzer zu Unterhaltungszwecken interagieren können“ sowie eine fast gleichlautende Formulierung mit „virtuelle Welten“.
Für viele war die Sache damit klar: Kingdom Come Salvation bekommt einen Multiplayer. Doch die entscheidende Info steht nicht in den Schlagzeilen der Spekulationsartikel, sondern in der feinen Unterscheidung zwischen Markenrecht und Produktrealität.
IC 041: Eine Schublade, kein Feature-Versprechen
Beide Eintragungen klassifizieren das Trademark unter IC 041 – jener Kategorie, die die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für „Dienstleistungen mit dem grundlegenden Ziel der Unterhaltung, Vergnügung oder Erholung von Menschen“ vorsieht, einschließlich Online-Gaming-Services. Warhorses frühere Kingdom Come Trademarks für Deliverance 1 und 2 enthielten IC 041 nicht.
Doch daraus einen Multiplayer-Modus abzuleiten, ist ein klassischer Fall von „Trademark-Teeblattleserei“, erklärt der US Videospiel-IP Anwalt Kirk Sigmon.
„Vorsichtshalber breit aufstellen“
„Als Teil unserer üblichen Vorsicht versuchen IP-Anwälte generell, Marken in ausreichend vielen Klassen anzumelden, um ein breites Spektrum möglicher Nutzungen durch das Unternehmen abzudecken – auch im Hinblick darauf, dass bestimmte Begriffe weit ausgelegt werden können“, so Sigmon. Als Paradebeispiel nennt er Clair Obscur: Expedition 33: ein reinrassiges Singleplayer-RPG, dessen Trademark-Eintragung nahezu wortgleiche IC 041-Formulierungen zu „virtuelle Welten, in denen Nutzer interagieren können“ enthält.
Der Knackpunkt: „Online video game“ kann juristisch enorm breit interpretiert werden. Sigmon verweist darauf, dass selbst die Distribution via Steam oder herunterladbare DLCs in bestimmten Kontexten als „online“ gelten könnten. Hinzu kommt die simple Tatsache, dass niemand heute ausschließen kann, ob ein Spiel nicht irgendwann doch Multiplayer-Elemente erhält – und eine nachträgliche Markenerweiterung ist teurer als ein vorausschauend breiter Antrag.
Was ihr stattdessen von Kingdom Come Salvation erwarten könnt
Warhorse hat bereits klargestellt: Kein Henry, kein „Deliverance“-Zusatz, ein neuer Protagonist und ein Open World RPG, das irgendwann zwischen April 2027 und März 2028 erscheinen soll. Creative Director wurde Prokop Jirsa. Parallel arbeitet das Studio an einem zweiten Projekt – einem Open World RPG in Tolkiens Mittelerde. Die Ankündigung beider Spiele erfolgte kurz nachdem Kingdom Come: Deliverance 2 die Sechs Millionen Marke bei den Verkäufen knackte.
Von Multiplayer war in keiner dieser offiziellen Ankündigungen die Rede.
Erst das Gameplay-Material zählt
Multiplayer-Features für Kingdom Come Salvation sind nicht ausgeschlossen – sie sind nur durch nichts außer standardmäßige markenrechtliche Vorsorge belegt. Warhorse hat mit Kingdom Come: Deliverance 2 bewiesen, dass ein kompromisslos auf Einzelspieler ausgelegtes Mittelalter-RPG kommerziell erfolgreicher sein kann als manch ein Live-Service-Titel.
Solange kein Trailer, kein Dev-Interview und kein Store-Eintrag tatsächliche Online-Features zeigt, bleibt IC 041 genau das, was es in Dutzenden Singleplayer-Trademarks auch ist: ein juristisches Polster, kein Feature-Versprechen.
Auf den Pixel gefühlt…
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